Navigation und Service

Springe direkt zu:

Verkehrsrechtliche Anordnung

Vorläufige Verkehrsregelung mit Ampelanlage und neue Fußwegführung in Eggingen im Bereich der Dorfstraße 22-26 für ca. 2 Wochen

Die Stadt Ulm, Abteilung Zentrales Gebäudemanagement gibt bekannt, dass ab voraussichtlich 16.10.2023 eine vorübergehende Straßenverkehrsregelung mit einer Ampelanlage und die Sperrung und Umleitung des Fußweges im Bereich der Dorfstraße 22-26 implementiert wird. Diese Regelung wird voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 2 Wochen in Kraft sein.

Die Entscheidung zur Einführung dieser temporären Verkehrsregelung wurde getroffen, um die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss in der Dorfstraße zu gewährleisten. Durch die Installation der Ampelanlage werden potenzielle Verkehrsengpässe und Unfälle vermieden, insbesondere während der Durchführung von Bauarbeiten oder anderen notwendigen Maßnahmen.

Das Zentrale Gebäudemanagement bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Kooperation während dieser vorübergehenden Regelung.
Es wird empfohlen, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten und gegebenenfalls alternative Routen zu nutzen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Ampelanlage wird den Verkehr in der Dorfstraße effizient steuern, indem sie den Fahrzeugen abwechselnd das Durchfahren ermöglicht. Die Signalphasen werden entsprechend der Verkehrssituation angepasst.
Fußgängerinnen und Fußgänger werden gebeten die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten.
Die Verkehrsbehörde wird die Situation kontinuierlich überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um den Verkehrsfluss weiter zu optimieren. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Ampelanlage wieder entfernt und der Verkehr in der Dorfstraße wird wie gewohnt fortgesetzt.

Für weitere Informationen oder bei Fragen zur vorläufigen Verkehrsregelung steht das Zentrale Gebäudemanagement gerne zur Verfügung.

Wir danken allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und ihr Verständnis während dieser vorübergehenden Verkehrsregelung.