Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe IV in Ulm
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe IV in Ulm Die Stadt Ulm informiert: Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Ulm verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. zu überprüfen und erforderlichenfalls... Weiter