Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten alle Geflüchteten, die eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung besitzen und dem Stadtgebiet Ulm zugewiesen wurden und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Weitergehend erhalten Geflüchtete, die einen Umverteilungsantrag, z.B. aufgrund Familienzusammenführung gestellt haben und dieser positiv beschieden wurde, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In die Erstanalaufstelle in der Römerstraße dürfen alle Asylbewerber*innen kommen, die in der Gemeinschafsunterkunft Römerstraße und in den dezentralen Unterkünften im Sozialraum West und Wiblingen wohnen.
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