Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.
Rechtsbehelf
kein
Voraussetzungen
Die wesentlichen Voraussetzungen stehen im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.
Außerdem müssen Sie beachten:
Bewirtschaftungsziele zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials
ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes (WG BW), vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft
natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.
All dies kann unter Umständen zu einer Versagung führen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist. Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.
Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:
Planfeststellungsverfahren Ein Planfeststellungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn folgende Punkte zutreffen:
Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.
Plangenehmigungsverfahren Für Maßnahmen wie Fischaufstiegsanlagen kann vielleicht eine Plangenehmigung ausreichen.
Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle der Planfeststellung entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung.
Tipp: Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Anlage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.
Kosten
richten sich nach
Verwaltungsaufwand und
Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse
Bearbeitungsdauer
hängt von der Komplexität des Vorhabens, z.B. von den erforderlichen Untersuchungen ab
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