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Vergnügungssteuer bezahlen

Beschreibung

Online-Services:

Vergnügungssteuer Vergnügungssteuer - Änderung persönlicher Daten mitteilen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Stadt Ulm erhoben wird. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen.

Die Vergnügungssteuer wird nach den Vorschriften der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ulm erhoben.

Zuständige Stelle
Vergnügungssteuer
Hausanschrift:
Donaustraße 5
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 2276+49 731 161 2276
Telefon: +49 731 161 2278+49 731 161 2278
Fax: +49 731 161 1654
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