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Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen

Beschreibung

Ohne passende Umweltplakette dürfen Sie in Umweltzonen nur fahren, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung haben.

Für Prüfungs-, Probe-, oder Überführungsfahrten mit Zeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen müssen Sie keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese Fahrten sind automatisch von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.

Achtung: Für die "Diesel-Verkehrsverbote" in Stuttgart gelten Sonderregelungen.
Informationen dazu können Sie der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart entnehmen.

Zuständige Stelle
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89018 Ulm

Telefon: 0731 18500731 1850
Fax: 0731 619369
De-Mail: post@alb-donau-kreis.de-mail.de
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 185 1444+49 731 185 1444
Fax: +49 731 185 1420
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