Navigation und Service

Springe direkt zu:

Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen

Beschreibung

Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.

Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.

Zuständige Stelle
Soziales
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Fax: +49 731 161 1698
E-Mail senden