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Hundesteuer - Befreiung beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Einzelheiten und Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung sind von den Gemeinden in den örtlichen Hundesteuersatzungen geregelt (z.B. Rettungshunde und Hunde zum Schutz und der Hilfe von blinden, tauben oder sonst hilfebedürftigen Personen).

Zuständige Stelle
Hundesteuer
Hausanschrift:
Donaustraße 5
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 2276+49 731 161 2276
Fax: +49 731 161 1654
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