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Hilfe zur Pflege beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Online beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, auch nicht mithilfe der Pflegeversicherung, haben Sie Anspruch auf "Hilfe zur Pflege".

Leistungen der Hilfe zur Pflege kommen für Sie in Betracht bei finanzieller Bedürftigkeit,

  • falls Sie nicht in der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) versichert sind,
  • falls Ihre Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und Sie aus diesem Grund keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, oder
  • falls die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Höhe nach begrenzt sind, nicht ausreichen.

Hilfe zur Pflege umfasst beispielsweise:

  • häusliche Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Pflegegeld
  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • stationäre Pflege (zum Beispiel in Pflegeheimen)
  • digitale Pflegeanwendungen
Zuständige Stelle
Online-Anträge Soziales
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Telefon: +49 731 161 5313+49 731 161 5313
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