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Gewerbesteuer - Änderung persönlicher Daten mitteilen

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Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer im Sinne von § 3 Absatz 2 Abgabenordnung (auch: Objekt- oder Sachsteuer) und stellt eine Gemeindesteuer dar, das heißt, sie wird von den Gemeinden erhoben. Eine Ausnahme bilden die Stadtstaaten der Bundesrepublik (Berlin, Hamburg und Bremen); dort sind die Finanzämter auch für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer zuständig.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer stellen für die Gemeinden die wichtigste eigene Steuerquelle dar. Aufgrund der Besteuerung des Gewerbeertrags sind die Einnahmen aus dieser Steuer stark konjunkturabhängig.

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft.
Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung eines von Land-und Forstwirtschaft, eines freien Berufs oder als eine andere selbständige Arbeit oder der Verwaltung privaten Vermögens anzusehen ist.

Zuständige Stelle
Gewerbesteuer
Hausanschrift:
Donaustraße 5
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 1046+49 731 161 1046
Telefon: +49 731 161 2274+49 731 161 2274
Fax: +49 731 161 1654
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