Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen
- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Man unterscheidet:
- normaler Linienverkehr
- Fernverkehr innerhalb Deutschlands zwischen größeren Städten
- Sonderformen des Linienverkehrs: Berufsverkehr, Schülerverkehr, Marktfahrten und Theaterfahrten
Hinweis: Pro Strecke wird üblicherweise nur eine Buslinie genehmigt. Die Fernlinien dürfen den Verbundlinienverkehr nicht konkurrieren.
Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.
Sattlergasse 2
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 3288+49 731 161 3288
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