Blindenhilfe beantragen
Online-Services:
Blindenhilfe beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.
Höhe der Landesblindenhilfe:
- volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
- minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
- bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
- volljährige blinde Menschen: 431,77 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 216,61 Euro.
Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
Virchowstraße 4
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
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Schwambergerstraße 1
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
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Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
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Kornhausplatz 4-6
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Moltkestraße 20
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Buchauer Straße 8-10
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