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Blindenhilfe beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Blindenhilfe beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.

Höhe der Landesblindenhilfe:

  • volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
  • minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
    Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.

Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.

  • bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
    • volljährige blinde Menschen: 431,77 Euro
    • minderjährige blinde Menschen: 216,61 Euro.
      Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.

Zuständige Stelle
Erstanlaufstelle Eselsberg
Virchowstraße 4
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
E-Mail senden
Online-Anträge Soziales
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Telefon: +49 731 161 5313+49 731 161 5313
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5153+49 731 161 5153
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

Telefon: +49 731 161 5361+49 731 161 5361
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm

Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
E-Mail senden