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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Terminvereinbarung im Verwaltungsgebaeude Stadt Ulm Muenchnerstrasse 2 89073 Ulm

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle
Servicestelle Verkehr
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6691+49 731 161 6691
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