Streuobst
Die
Stadt Ulm bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern an, auf städtischen
Streuobstwiesen kostenfrei Obst zu ernten. Dies geschieht ausschließlich auf
Flächen, die aktuell nicht verpachtet sind und somit auch nicht beerntet
werden. Mit diesem Angebot soll vermieden werden, dass das Obst nicht ungenutzt
liegen bleibt, sondern sinnvoll verwertet wird.
Hinweise und Regeln
Das Obst dieser Flächen wird interessierten Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
Benutzen Sie bei der Beerntung der Bäume geeignete Arbeitshilfen, die zur Obstbaumpflege zugelassen sind, wie Leitern und Pflückbehälter. Sammeln Sie auch das auf den Boden gefallene Obst auf. Vermeiden Sie abgerissene Äste oder sonstige Beschädigungen an den Bäumen. Das Befahren der Streuobstwiesen mit Fahrzeugen ist untersagt. Die gewerbliche Nutzung des Obstes ist nicht erlaubt. Bitte entnehmen Sie nur haushaltsübliche Mengen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Grundstücke und das Beernten der Bäume auf eigene Gefahr erfolgt. Jegliche Haftung für Sach- oder Personenschäden seitens der Stadt Ulm ist ausgeschlossen. Die Stadt Ulm übernimmt keine Garantie für das Vorhandensein von Obst bei der Beerntung (teilweise Jungbäume oder bereits abgeerntet durch Dritte).
Mehr Infos, detaillierter Karten finden Sie auf der Ulmer Internetseite zu Streuobstwiese:
https://www.ulm.de/leben-in-ulm/freizeit-und-sport/ausflüge-und-natur/streuobstwiesen
Dabei ist auch ein Link zum Geodatensystem der Stadt Ulm, mit dem Sie verschiedene Geodaten online auslesen können. Für die unterschiedlichen Themenbereiche (Kartenschichten) klicken Sie dort ganz unten links auf „Karteninhalt“ und darin bspw. runterscrollen auf die Rubrik „Natur und Umwelt“.
Hinweise und Regeln
Das Obst dieser Flächen wird interessierten Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
Benutzen Sie bei der Beerntung der Bäume geeignete Arbeitshilfen, die zur Obstbaumpflege zugelassen sind, wie Leitern und Pflückbehälter. Sammeln Sie auch das auf den Boden gefallene Obst auf. Vermeiden Sie abgerissene Äste oder sonstige Beschädigungen an den Bäumen. Das Befahren der Streuobstwiesen mit Fahrzeugen ist untersagt. Die gewerbliche Nutzung des Obstes ist nicht erlaubt. Bitte entnehmen Sie nur haushaltsübliche Mengen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Grundstücke und das Beernten der Bäume auf eigene Gefahr erfolgt. Jegliche Haftung für Sach- oder Personenschäden seitens der Stadt Ulm ist ausgeschlossen. Die Stadt Ulm übernimmt keine Garantie für das Vorhandensein von Obst bei der Beerntung (teilweise Jungbäume oder bereits abgeerntet durch Dritte).
Mehr Infos, detaillierter Karten finden Sie auf der Ulmer Internetseite zu Streuobstwiese:
https://www.ulm.de/leben-in-ulm/freizeit-und-sport/ausflüge-und-natur/streuobstwiesen
Dabei ist auch ein Link zum Geodatensystem der Stadt Ulm, mit dem Sie verschiedene Geodaten online auslesen können. Für die unterschiedlichen Themenbereiche (Kartenschichten) klicken Sie dort ganz unten links auf „Karteninhalt“ und darin bspw. runterscrollen auf die Rubrik „Natur und Umwelt“.